Nr. 10 November 2021 Jahrgang 61
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Der Vorstand informiert |
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Ansprechpartner: |
Thomas Dettweiler |
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Absage SBV Verbandstag 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Vereinsvertreter,
wir müssen den Verbandstag 2021 leider absagen bzw. die notwendigen Abstimmungen auf den Verbandstag 2022 verschieben.
Die Satzungsänderungen die am Verbandstag 2020 im Mai diesen Jahres beschlossen wurden, sind immer noch nicht rechtskräftig. Der Eintrag im Vereinsregister ist bis dato noch nicht erfolgt.
Eine satzungsgemäße Einladung nach altem Satzungsstand ist 2021 nicht mehr möglich.
Wir wollen den Verbandstag 2022 schnellstmöglich im Mai 22 abhalten und dort auch die notwendigen Abstimmungen für den VT 2021 nachholen.
Einladung zu einer Infoveranstaltung im Januar 2022
Dieser Termin findet am Mittwoch 05.01.22 ab 19:00 Uhr in Form einer Videokonferenz statt. Der Einwahllink wird frühzeitig versendet.
Tagesordnung:
- Begrüßung
- Verbandstag 2021/2022
- Finanzen, Haushalt 2021 und Haushaltsentwurf 2022
- Saison 2021/22 als Halbserie ausgeführt, Abstimmung wie sie gewertet werden soll.
Wir würden uns über eine rege Teilnahme an der Veranstaltung freuen. Eine Teilnahmepflicht wie beim Verbandstag besteht keine.
1.Vorsitzender
Thomas Dettweiler
Vergabekriterien Förderprogramm „Trainer für Vereine“
Der SBV-Verbandstag hat die Einführung eines Förderprogramms „Trainer für Vereine“ beschlossen. Ziel des Förderprogramms ist die Förderung der Nachwuchsarbeit in den saarl. Badmintonvereinen. Hierzu werden finanzielle Anreize für den Einsatz von qualifizierten Trainern geschaffen. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern saarl. Vereine sowie dem SBV-Jugendausschuss hat die nachfolgenden Vergabekriterien hierzu erarbeitet.
Der SBV stellt in seinem Haushalt einen jährlichen Betrag für das Förderprogramm „Trainer für Vereine“ zur Verfügung. Der Betrag ist nicht fix, da er von verschiedenen Faktoren abhängig ist (vergl. Vorlage zum Verbandstag 2020). Die Verteilung der Mittel erfolgt auf Beschluss des SBV-Jugendausschusses:
1. Anspruch auf eine Förderung haben alle Mitglieder i.S.d. § 4 (1) der SBV-Satzung
2. Gefördert wird der Einsatz von Trainern mit einer gültigen DOSB-Trainerlizenz als Diplom-Trainer, A-Trainer, B-Trainer o. C-Trainer. Anerkannt wird ebenfalls die Ausbildung zum DBV-Trainerassistent bzw. DBV-Talentscout.
3. Verbandsangehörige i.S.v. § 4 (2) der SBV-Satzung, die eine Trainerausbildung (A-, B- o. C-Trainer) o. eine Ausbildung zum DBV-Talentscout anstreben können nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel eine Förderung erhalten.
4. Auf die Gewährung der Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
5. Es werden pro Verein max. 16 Stunden (4 Wochenstunden à 4 Wochen) als zulässige Gesamtstunden anerkannt.
6. Es wird eine Relation zur Qualifikation des eingesetzten Trainers gesetzt:
7. Diplom-Trainer/A-Trainer = 100%
B-Trainer = 80%
C-Trainer = 60%
DBV-Talentscout, DBV-Trainerassistent u. = 40 %
8. Hieraus ergibt sich pro Verein ein Quotient, der sowohl das Trainingsangebot als auch die Trainerqualifikation berücksichtigt. Der Nachweis ist über eine Selbstauskunft zum regelmäßigen Trainingsangebot des Vereins zu führen (s. Anlage). Bei Vereinen, die über einen Sommer- u. einen Winterplan verfügen sind diese Zeiträume mitanzugeben. Es wird dann ein Jahreswert gemittelt.
9. Werden mehrere Trainer in derselben Trainingsstunde eingesetzt, zählt für die Berechnung derjenige mit der höheren Qualifikation.
10. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden prozentual unter den vorliegenden Anträgen verteilt.
11. Eine Antragstellung ist bis 1. Dezember des Jahres möglich.
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Beispiel:
Die zu verteilende Fördersumme beträgt 1.000 €.
Es liegen 4 Anträge auf Förderung vor. Verein A hat ein monatliches Trainingsangebot von 10 Stunden u. setzt einen Trainer mit der Qualifikation B-Trainer ein. Die Vereine B und C haben jeweils ein Trainingsangebot von 20 Stunden /Monat u. setzen einen C-Trainer o. einen DBV-Talentscout ein. Der Verein D hat ein Angebot von 16 Stunden u. setzt an 10 Stunden einen A-Trainer ein u. an 6 Stunden einen C-Trainer.
Verein A = 10 Stunden x 80% = Quotient 8
Verein B = 16 Stunden x 60% = Quotient 9,6 (Anmerkung: Es werden nur max. 16 Stunden anerkannt)
Verein C = 16 Stunden x 60% = Quotient 9,6
Verein D = 10 Stunden x 100% (A-Trainer) + 6 Stunden x 60% (C-Trainer) = Quotient 13,6
Verteilung = 1.000 € Gesamtstunden (Quotient) = 40,8
Verein A = 8 (19,6 %) = 196,00 €
Verein B = 9,6 (23,5 %) = 235,00 €
Verein C = 9,6 (23,5 %) = 235,00 €
Verein D = 13,6 (33,33 %) = 333,00 €
Online-Umfrage zur Verletzungs- und Trainingshistorie aller deutscher Badmintonspieler*innen im Alter von 12 bis 19 Jahren
Sehr geehrte Sportlerinnen und Sportler,
mein Name ist Paula-Elisabeth Nitschke und ich bin Badmintonspielerin bei der HSG DHfK Leipzig sowie Pressewartin im Badminton Verband Sachsen. Im Rahmen meiner Abschlussarbeit über die Verletzungs- und Trainingshistorie im organisierten Nachwuchssport im Badminton bitte ich euch um eure Unterstützung.
Dafür führe ich, zusammen mit dem Institut für Sportmedizin und Prävention der Universität Leipzig, eine Online-Umfrage (Dauer 20 Minuten) zur Verletzungs- und Trainingshistorie unter allen deutschen Badmintonspieler*innen im Alter von 12 bis 19 Jahren durch. Unabhängig davon, ob Ihr häufig verletzt seid oder noch nie eine Verletzung beim Badminton erlitten habt, hoffe ich auf eure Teilnahme an dieser Umfrage.
Um möglichst valide und somit aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten, ist die Mitarbeit von jedem Einzelnen von großer Bedeutung und eine hilfreiche Unterstützung, um den deutschen Badmintonsport voranzubringen.
Forschungsgegenstand
Wir führen eine Online-Umfrage (Dauer 20 Minuten) zur Verletzungs- und Trainingshistorie unter allen deutschen Badmintonspieler*innen im Alter von 12 bis 19 Jahren durch, da uns nach eingehender Literaturrecherche aufgefallen ist, dass zum aktuellen Zeitpunkt keine Daten zu orthopädischen Verletzungshäufigkeiten und -arten sowie -raten für in Deutschland geförderte Elite- und Nachwuchsathlet*innen aus der Rückschlagsportart Badminton vorliegen.
Dahingehend soll mit Unterstützung des Deutschen Badminton Verbands e.V. in einem ersten Schritt der Ist-Stand in Deutschland abgebildet werden.
Wie könnt Ihr helfen?
Die Forschungsarbeit unterstützt Ihr, indem Ihr an der Online-Umfrage partizipiert. Um an dieser teilnehmen zu können, müsst Ihr folgende zwei Dinge erledigen. Zuerst lest Ihr Euch die jeweilige Einverständniserklärung und das dazugehörige Aufklärungsmerkblatt gründlich durch. Diese findet Ihr am Ende des Artikels. Nach Zustimmung und Unterschrift durch euch und gegebenenfalls eure Sorgeberechtigten (solang Ihr das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet habt) und der Angabe eurer Kontaktmailadresse sendet Ihr in einem zweiten Schritt das Original der Einverständniserklärung sowie das Rücksendeblatt mit der Kontaktmailadresse (beide Dokumente sind mit rotem Punkt markiert) an das Institut für Sportmedizin und Prävention in Leipzig (Adresse befindet sich auf dem Rücksendeblatt).
Falls Ihr keine Portokosten tragen möchtet oder könnt, meldet euch per E-Mail bei mir Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit dem Betreff Online-Umfrage. Ihr erhaltet danach eine Mail mit einer Internetbriefmarke.
Wie geht es dann weiter und was könnt Ihr gewinnen?
Nach Erhalt der Unterlagen kontaktieren wir euch unter eurer Mailadresse und senden euch den Link zur Teilnahme an der Online-Umfrage. Alle Angaben, welche Ihr im Rahmen der Online-Umfrage tätigt, bleiben anonym und werden unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen streng vertraulich behandelt, sodass keinerlei Rückschlüsse auf einzelne Personen gezogen werden können.
Unter allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit vorhandener Kontaktmailadresse verlosen wir am Ende des Untersuchungszeitraums in Kooperation mit dem DBV ein signiertes Trikot einer/eines Nationalspielerin/Nationalspielers. Zudem wird ein Trikot von Babolat, eine Rolle Towel Grip, 5 Paar Sportsocken von Yonex sowie 5 weitere Griffbänder verlost.
Falls Ihr weitere Fragen bezüglich des Vorgehens oder im Konkreten zum Forschungsvorhaben besitzt, dann könnt Ihr jederzeit per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Kontakt mit mir aufnehmen.
Mit sportlichen Grüßen,
Paula-Elisabeth Nitschke Christian Bischoff
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Institut für Sportmedizin & Prävention
Dokumente für minderjährige Spielerinnen und Spieler: https://drive.google.com/drive/folders/1vOrhkNKDFg57sUlKdJ5E-BF6bP3AcRGP?usp=sharing
Dokumente für volljährige Spielerinnen und Spieler: https://drive.google.com/drive/folders/1WuudzTCl8Q6_ZR5iJPNEXxI1FvQchBxQ?usp=sharing
BESTANDSERHEBUNG 2022 - Online-Meldung mit Überprüfung der Vereins- und Funktionärsdaten
Sehr geehrte Damen und Herren,
es ist wieder soweit: ab dem 1. Dezember 2021 ist das Portal für die Bestandsmeldung 2022 geöffnet. Bitte melden Sie uns Ihre Mitgliederzahlen bis spätestens
15. Januar 2022.
Da wir die Zahlen fristgemäß an den Deutschen Olympischen Sportbund und die Sportfachverbände weitergeben müssen, bitten wir Sie, den Termin unbedingt einzuhalten. Die Sportfachverbände benötigen die aktuellen Mitgliederzahlen für die Berechnung der Delegierten bei Ihren Mitgliederversammlungen. Ohne Ihre Bestandsmeldung entfallen daher das Stimmrecht und der Versicherungsschutz für Ihren Verein.
Um mit unseren Vereinen kommunizieren zu können, sind für uns korrekte Kontaktdaten, insbesondere auch E-Mail-Adressen, sehr wichtig. Daher haben wir auch in diesem Jahr die Mitgliedermeldung wieder gekoppelt mit einer Überprüfung bzw. Aktualisierung der Vereins- und Funktionärsdaten. Diese sind dem schrittweisen Verlauf der Bestandserhebung in zwei weiteren Schritten vorangestellt.
Das LSVSnet erreichen Sie über unsere Homepage www.lsvs.de oder auch direkt über die Adresse https://lsvs-net.intelliverband.de.
Auf unserer Homepage www.lsvs.de erhalten Sie durch Anklicken des Logos weitere Informationen zum Programm, Anleitungen etc. und können sich dann mit den Ihnen bekannten Zugangsdaten (Benutzername und Kennwort) einloggen.
Sollten Sie das Kennwort vergessen haben, können Sie ein neues Kennwort anfordern. Der Benutzername ist immer die Vereinskennziffer des Vereins. Beachten Sie bitte, dass das neue Kennwort dann an die E-Mail-Adresse des Vereins geschickt wird, die im LSVSnet hinterlegt ist.
Wenn Sie weitere Fragen haben oder Hilfe benötigen, können Sie sich jederzeit an uns wenden: Iris Lonsdorfer, Tel. 0681 3879-137, oder Eva Loris, Tel. 0681 3879-163, E-Mail: bestandserhebung @lsvs.de
FAQ - Sportbetrieb im Saarland
Nachfolgend werden wichtige Fragen zum Sportbetrieb im Saarland geklärt. Die FAQs basieren auf der Verordnung des Landes zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gültig ab dem 11.12.2021. Diese Aufstellung wird vom Ministerium für Inneres, Bauen und Sport sukzessive erweitert, konkretisiert und aktualisiert (§§ 6 I, II, 6 a III VO-CP).
1. Welche Regelungen gelten aktuell im Saarland?
Der Freizeit- und Amateursport im Außenbereich und auf Außensportanlagen ist gem. § 6 I Nr. 3 nach Vorlage eines 2G-Nachweises (geimpft/genesen) erlaubt. Ohne Nachweis erlaubt ist die sportliche Betätigung allein oder mit dem eigenen Hausstand.
Sport im Innenbereich ist lediglich bei Vorlage eines 2G-plus-Nachweises gem. § 6 II Nr. 6 VO-CP erlaubt. Ein 2G-plus-Nachweis ist ein Nachweis über eine Genesung oder eine Impfung jeweils mit einem zusätzlichen Testnachweis nach Satz 1 Nummer 3. Des Weiteren stellt auch der Nachweis über eine Auffrischungsimpfung von Personen, die bereits eine Grundimmunisierung erhalten haben, einen 2G-plus-Nachweis dar.
Ausgenommen von den 2 G und 2G-Plus- Regelungen sind gem. § 6 III:
- Personen die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation, insbesondere einer Schwangerschaft im ersten Schwangerschaftsdrittel, nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können und einen Testnachweis führen.
- Personen, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
- Personen, die zwar das sechste Lebensjahr bereits vollendet haben, aber noch eine Kindertagesstätte oder Einrichtung der Kindertagespflege besuchen und im Rahmen eines dortigen Testangebotes regelmäßig auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet werden,
- minderjährige Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzepts regelmäßig auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet werden, oder einen Testnachweis nach § 2 I Nr. 3 vorlegen.
Der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Berufssports und von Sportlerinnen und Sportlern des Olympiakaders, des Perspektiv-Kaders, der Nachwuchskader, des paralympischen Kaders und des Landeskaders ist im Innen- wie im Außenbereich ohne weitere Erfordernisse möglich. Hier gelten ggf. die besonderen Bestimmungen für Arbeitnehmer.
Zum Berufssport gehören, oder sind gleichzusetzen alle Kaderathletinnen und Kaderathleten der Olympia-/Paralympics-, Perspektiv-, Nachwuchs- und Landeskader sowie die 1. bis 3. Liga in allen olympischen und nicht olympischen Sportarten, und die vierte Liga im Männerfußball (Regionalliga).
Zuschauer sind sowohl im Innenbereich als auch im Außenbereich gem. § 6 I Nr. 4, II Nr. 7 VO-CP erlaubt. Dies gilt sowohl für den Profi- als auch für den Amateursport. Für Sportveranstaltungen im Außenbereich mit über 1.000 Teilnehmern wird die Teilnehmer/Besucheranzahl auf eine Auslastung von 30 Prozent der für die Veranstaltungsstätte ordnungsrechtlich geltenden Personenhöchstzahl, maximal jedoch 15.000 Personen beschränkt.
Für Sportveranstaltungen im Innenbereich mit über 1.000 Teilnehmern/Besuchern ist der Zugang im Innenbereich im Sinne des § 6 Absatz 2 Nummer 12 VO-CP auf eine Auslastung von 30 Prozent der für die Veranstaltungsstätte ordnungsrechtlich geltenden Personenhöchstzahl, maximal jedoch 5000 Personen beschränkt.
Zu beachten bleibt ferner die Zugangsvoraussetzung der 2G gem. § 6 I Nr. 4 i.V.m. § 2 I VO CP für alle Zuschauer im Außenbereich und ein 2G-plus-Nachweis (s.o.) im Innenbereich. Für Kinder unter 6, Kitakinder, Schüler und Schülerinnen sowie Menschen mit medizinischer Kontraindikation gilt das oben Gesagte entsprechend (vgl. § 6 III VO-CP). Im Übrigen sind die Regelungen des Hygienerahmenkonzepts für Veranstaltungen zu beachten. Die Maskenpflicht gilt für alle Besucher/Teilnehmer im Innenbereich gem. § 4 I Nr. 1 VO-CP. Ebenso gilt die Maskenpflicht im Außenbereich gem. § 4 I Nr. 4 VO-CP bei jedem nicht nur kurzfristigen Kontakt, soweit ein Mindestabstand zu anderen als aus dem eigenen Haushalt stammenden oder in gerader Linie verwandten Personen nicht eingehalten werden kann. Ausnahmen gelten im Innen- wie im Außenbereich für Sportreibende während des Sportbetriebs und während des Konsums von Getränken und Speisen § 4 II Nr. Nr. 6,7 VO-CP. Zudem generell ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren.
2. Müssen Minderjährige ebenfalls Nachweise erbringen?
Grundsätzlich unterliegen auch Minderjährige Sporttreibende im Außenbereich der 2G-Regelung und im Innenbereich der 2G-plus-Regelung, selbiges gilt für zuschauende Minderjährige im Außen- bzw. Innenbereich. Kinder unter 6 Jahren sind jedoch ausgenommen, ebenso ausgenommen sind Schüler, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden oder einen Nachweis nach § 2 I Nr. 3 VO-CP vorlegen. Ebenfalls ausgenommen sind Kinder, die das 6. Lebensjahr bereits erreicht haben, aber in einer Kita an den regelmäßigen Testungen teilnehmen.
3. Wie viele Personen dürfen in einer Sportstätte trainieren?
Für Kapazitätsgrenzen bei Veranstaltungen gilt das oben Gesagte.
4. Dürfen Schwimmbäder/Thermen und Saunen nach der aktuell geltenden Verordnung öffnen?
Nach § 6 II Nr. 5 VO-CP dürfen Schwimm-, Spaß-, Freibäder, Thermen und Saunen öffnen. Vorausgesetzt wird jedoch die Vorlage eines 2G-plus-Nachweises. Es gelten die bereits o.g. (s. Frage 1) Ausnahmen für Kinder unter 6 Jahren, Kitakinder, Schüler und Schülerinnen, sowie Menschen mit medizinischer Kontraindikation. Weitergehende Beschränkungen ergeben sich aus dem Hygienerahmenkonzept für Schwimmbäder.
5. Sind Fitnessstudios geöffnet?
Ja, Fitnessstudios dürfen ebenfalls unter Maßgabe des § 6 II Nr. 5 VO-CP öffnen. Diese bedürfen somit einen 2G-plus-Nachweis.
6. Wer ist für die Öffnung und Schließung von Sportstätten zuständig?
In der Regel ist derjenige zuständig, der die Sportstätte unterhält oder betreibt. Die Ortspolizeibehörden können in ihrer Zuständigkeit jederzeit kontrollieren, dass alle Vorgaben der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie eingehalten werden.
7. Welche Unterscheidung gilt für Sport in der Öffentlichkeit und Sport auf Sportanlagen/in Sportstätten?
Wie bereits zu 1) erläutert, wird zwischen dem Außenbereich und dem Innenbereich differenziert.
8. Welche Einschränkungen und Vorgaben gelten für den Sportbetrieb in Sporthallen und geschlossenen Räumen?
Im Innenbereich gelten die 2G-plus-Regelungen gem. § 6 II Nr. 6 VO-CP.
Ausgenommen sind die bereits in Frage 1 genannten Personengruppen.
9. Wo findet man weitere Informationen?
Es gibt es ein Hygienerahmenkonzept zu Veranstaltungen gem. §§ 15 ff. der Verordnung zu Hygienerahmenkonzepten, zum Schwimmbadbetrieb §§ 34 ff. und zum Sportbetrieb gem. §§ 50 ff. https://www.saarland.de/DE/portale/corona/service/hygienekonzepte/hygienekonzepte_node.html
Zudem hat der Deutsche Olympische Sportbund hat auf seiner Homepage Informationen zu Corona und Sport bereitgestellt. Dort finden sich auch die „Hygienestandards – Allgemeingültige Regelungen des Deutschen Olympischen Sportbundes“. Diese enthalten unverzichtbaren Hinweise für die Handhabe und die Umsetzung der Hygienebestimmungen. Zudem hat der DOSB für den überwiegenden Teil aller Spitzenverbände sportartspezifische Übergangsregeln hinterlegt. Diese geben sehr präzise Hinweise darauf, was Sportler in ihrer jeweiligen Sportart jetzt beachten müssen. Die Webseite erreichen Sie unter: https://www.dosb.de/medienservice/coronavirus
Maßgeblich ist jedoch letztlich die gültige Verordnung zur Bekämpfung der Corona- Pandemie. Hilfreich sind auch die Hygieneleitlinien des Robert-Koch-Instituts.
10. Gibt es Zugangskontrollen zu den geöffneten Sportanlagen?
Der Betreiber/Nutzer der Sportanlage muss die Einhaltung der Vorgaben der Verordnung sicherstellen. Insoweit ergibt sich bei Veranstaltungen eine Pflicht zur Zugangskontrolle vgl. § 16 der Verordnung zu Hygienerahmenkonzepten auf der Grundlage der Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.
11. Dürfen Sanitäranlagen genutzt werden?
Dusch- und Umkleideräume sowie WC-Anlagen dürfen genutzt werden. Parallel zu den Regelungen des Sportbetriebs gelten im Innenbereich die 2G-plus Regelung. Im Außenbereichssport gelten für die Kabinen- und Duschen-Nutzung die 2G und nicht die 2G+. Der Aufenthalt ist jedoch auf ein Minimum zu reduzieren und soll wenn möglich in Kleingruppen geschehen.
12. Wer ist zuständig für Fragen des Schulsports?
Diese Fragen klärt das Ministerium für Bildung und Kultur. Es ist zuständig für den Schulsport. Auch für alle Fragen in Zusammenhang mit der Abnahme der sportpraktischen Abiturprüfungen ist dieses Ministerium zuständig.
13. Welche Vorgaben gibt es für Vereinsgaststätten?
Hier gelten die Regelungen des § 6 II Nr. 9 VO-CP. Demnach gelten auch hier die 2G-plus-Regelungen für den Innenbereich. Für die Außenbereichsgastronomie gelten die 2G.Weitergehende Fragen klärt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr. Weiterführende Informationen gibt es unter:
https://corona.saarland.de/DE/service/downloads/_documents/hygienekonzepte/h ygieneplan-gastronomie.html
Auch die DEHOGA hat dazu ausführliche Informationen unter zusammengestellt: https://www.dehogasaar.de/.
14. Welche Regelungen gelten für Trainerinnen und Trainer?
Ehrenamtliche und nebenberufliche Trainer unterfallen den Regelungen des § 6 Abs. 1 Nr. 3 bzw. § 6 Abs. 2 Nr. 6 VO-CP. Sie gelten damit als Teilnehmende im Sinne der Verordnung und müssen die 2G bzw. 2G-plus nachweisen können. Lediglich die hauptberuflichen Trainerinnen und Trainer (Arbeitgeber und Arbeitnehmer) unterfallen § 28b IfSG, sprich der 3G-Regelung.
SBV-Kaderkriterien
Der Vorstand hat in seiner Sitzung am 18. November die Einführung einer Athletenvereinbarung für Spielerinnen und Spieler der SBV-Nachwuchskader ab dem 1. Januar 2022 und eine Neufassung der SBV-Kaderrichtlinien beschlossen.
Vereinbarung zur Aufnahme in den Nachwuchskader des SBV
zwischen dem Saarländischen Badminton Verband
und
Name: |
Verein: |
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Vorname: |
Vorsitzender/Abteilungsleiter: |
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Geburtsdatum: |
Vereinsanschrift: |
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wird folgende Athletenvereinbarung geschlossen:
Grundsätze
- Die Athletenvereinbarung wird zwischen allen Landeskaderathleten (bei Minderjährigkeit deren Erziehungsberechtigten), ihren Vereinen (vertreten durch den jeweiligen Vorsitzenden oder Jugendwart) und dem Saarländischen Badminton Verband e.V. (vertreten durch den Referenten für Leistungssport) geschlossen.
- Der Abschluss der Vereinbarung ist Voraussetzung für eine Kaderzugehörigkeit.
- Die Athletenvereinbarung regelt die Kompetenzen, Rechte und Pflichten der einzelnen Partner für den Zeitraum der Zusammenarbeit.
- Bei Athleten, die dem Bundeskader angehören, werden alle Entscheidungen in Abstimmung mit den zuständigen Stellen des DBV getroffen.
- Bei Verstößen gegen die Vereinbarung kann diese mit sofortiger Wirkung aufgekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bei Kündigung durch den Saarländischen Badminton Verband ist hierzu ein Beschluss des Jugendausschusses und des SBV-Vorstandes erforderlich.
- Die leistungssportlichen Vorgaben werden durch das Jugendkonzept des SBV in der jeweils gültigen Fassung normiert.
Ziel der Vereinbarung
Das Ziel der Vertragspartner ist eine Entwicklung zu sportlichen Hochleistungen auf nationaler und internationaler Ebene und die Aufnahme in einen nationalen Kader.
Aufgaben/Anforderungen
A – Sportliche Leistung und Verhalten
- Der Athlet versucht im Training und im Wettkampf seine bestmögliche Leistung zu zeigen.
- Der Athlet strebt danach, die von den SBV- bzw. DBV-Trainern aufgezeigten Ziele zu erreichen. Das Streben nach diesen Zielen ist Grundlage und Anrecht für seine Förderung.
- Er ist sich bewusst, dass er nur ein Vorbild für seine Sportkameraden sein kann, wenn er Leistung mit gutem Verhalten verbindet. Dieses gute Verhalten wird auf allen Veranstaltungen des SBV und des DBV erwartet (Lehrgänge und Turniere), auch außerhalb der Sporthalle. Bei Veranstaltungen befolgt er die Anweisungen der Trainer und Betreuer.
B – Fairplay
- Der Athlet bemüht sich, stets fair zu sein und die Regeln zu beachten. Er begegnet den Gegnern sowie den Offiziellen der Verbände mit Respekt.
- Er versucht niemals, Erfolg durch Täuschung oder Betrug zu erzielen.
- Er benutzt niemals Dopingmittel und bezieht in seinem Umfeld gegen jede Art des Dopings und der Leistungsmanipulation Stellung. Die im Bereich des Deutschen Sportbundes jeweils gültigen Richtlinien zur Bekämpfung des Dopings sind Bestandteil dieser Vereinbarung. Ein Verstoß führt zur sofortigen Auflösung der Vereinbarung.
C – Umgang miteinander
- Der Athlet benimmt sich kameradschaftlich und hilfsbereit.
- Im Training und auf Turnieren versucht er, den jüngeren Sportlern zu helfen, seine Erfahrungen weiterzugeben und die Trainer zu unterstützen.
- Der Athlet beantwortet pünktlich und gewissenhaft die Anfragen der Geschäftsstelle, der Trainer, des Referenten für Leistungssport und der Mitglieder des Jugendausschusses. Insbesondere unterrichtet er sofort per Mail oder telefonisch die Geschäftsstelle im Fall einer kurzfristigen Absage (Lehrgang *, Turnier *), dazu den zuständigen Trainer und den Referent für Leistungssport. Dies gilt ebenso im Fall einer langwierigen Krankheit oder einer Verletzung.
Training, Lehrgang oder Turnier dürfen nicht unbegründet abgesagt werden.
* Stichhaltige Begründung ggfs. mit Attest
D - Trainingsteilnahme
- Der Kaderathlet verpflichtet sich regelmäßig am Trainingsangebot teilzunehmen.
- Abweichungen hiervon sind mit dem Trainer und dem Referent für Leistungssport abzusprechen. Schulische Belange werden hierbei berücksichtigt.
- Bei Verhinderung unterrichtet er unverzüglich den zuständigen Trainer.
- Der Kaderathlet verpflichtet sich, bei akuten Verletzungen und Krankheiten den zuständigen Trainer sowie den Referent für Leistungssport umgehend zu informieren. Auf Grundlage einer ärztlichen Diagnose beraten Athlet (bei Minderjährigkeit auch dessen Erziehungsberechtigte), Trainer, Verein und ggf. SBV-Leistungssportreferent über die Teilnahme an bevorstehenden Maßnahmen und eine mögliche Trainingspause bzw. -reduzierung. Das Ergebnis dieser Beratung wird schriftlich festgehalten und ist für den Athleten bis auf weiteres bindend.
Rechte
- Der Athlet ist berechtigt, am angebotenen Kadertraining an der Sportschule des Saarlandes bzw. an sonstigen vom SBV definierten Trainingsorten teilzunehmen.
- Trainingsumfang und Trainingszeiten werden von den zuständigen Trainern in Absprache mit Athlet und Verein festgelegt. Schulische Belange werden hierbei berücksichtigt.
- Das Kadertraining an der Sportschule stellt in der Regel den Haupttrainingsort der Athleten dar. Abweichungen hiervon sind im Einvernehmen mit dem Referenten für Leistungssport zu treffen.
- Der Kaderathlet wird bei der Teilnahme an überregionalen Maßnahmen (Wettkämpfe, Lehrgänge, Trainingslager) gefördert. Hierbei unterstützt der SBV den Athleten in der Regel durch eine Teilfinanzierung.
Nominierungen zu überregionalen Maßnahmen (Meisterschaften/Lehrgänge) erfolgen durch den Referent für Leistungssport im Einvernehmen mit dem SBV-Jugendausschuss. - Der Kaderathlet wird bei der leistungssportlichen Lebensplanung unterstützt (z.B. Wechsel auf sportbetonte Schule).
Saisonplanung, Nominierungen, Einladungen des DBV, sportmedizinische Untersuchung
- Der Athlet verpflichtet sich, die vom zuständigen Trainer erstellte Saison-/Jahresplanung zu erfüllen (Turniere, Lehrgänge, Trainingsumfang- und -pläne).
- Der Kaderathlet verpflichtet sich, die Urlaubsplanung für die laufende Saison so frühzeitig wie möglich mit dem zuständigen Trainer abzusprechen. Bei einer Qualifikation des Athleten zur Deutschen Jugendeinzelmeisterschaft ist für diesen Zeitraum ein Urlaub nicht möglich.
- Einladungen und Nominierungen des DBV zu Lehrgängen und Turnieren sollen wahrgenommen werden. Der Athlet versucht, seine privaten und schulischen oder beruflichen Verpflichtungen so anzupassen, dass die Teilnahme an diesen Maßnahmen ermöglicht wird.
- Abweichungen von Nr. 1-3 sind mit dem Trainer und dem Referent für Leistungssport abzusprechen. Schulische Belange werden hierbei berücksichtigt.
- Er verpflichtet sich – in Absprache mit dem Referent für Leistungssport -, an der jährlichen und obligatorischen sportmedizinischen Untersuchung und das Ergebnis mitzuteilen. Sollten hierbei Kosten für den Athleten entstehen, übernimmt der SBV einen Teil der Kosten
Verband
A - Interessenvertretung
Der SBV setzt sich für das Wohlergehen aller ihm anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie seiner Funktionsträger ein. Die Vorgaben des DBV-Schutzkonzepts zum Kinder- und Jugendschutz gegen sexualisierte Gewalt im Sport finden im Bereich des SBV Anwendung.
B - Finanzielle Förderung:
Der SBV verpflichtet sich, die Kader-Athleten im Rahmen seiner personellen und finanziellen Möglichkeiten zu fördern und verwendet auch die Leistungen Dritter (Sponsoren, sonst. Verbände o. Institutionen) zugunsten der Athleten und der Förder- und Leistungsstruktur. Dazu gehören insbesondere:
1. Die Stützpunkte
2. Die Lehrgänge an der Sportschule
3. Die Betreuung der Athleten auf vom SBV definierten überregionalen Turnieren bzw. mit finanzieller Unterstützung außerhalb des Verbandsgebiets
C –Trainerteam
Die Athleten werden nach den neuesten sportwissenschaftlichen Kenntnissen betreut. Der SBV stellt im Rahmen seiner personellen Möglichkeiten fachlich geeignete und qualifizierte Trainer*innen zur Verfügung.
Heimverein
- Der Heimverein unterstützt die leistungssportliche Ausbildung des Athleten.
- Der Heimverein tauscht sich regelmäßig über den aktuellen Leistungsstand des Athleten aus.
- Es erfolgt eine Beteiligung des Heimvereins bei der Jahresplanung
- Der Verein erkennt die Entscheidungskompetenz des für den jeweiligen Kaderathleten zuständigen Trainers (bzw. des zuständigen Bundestrainers) an. Dies bedeutet, dass bei differierenden Auffassungen zwischen Verein und SBV in Bezug auf die Trainings-/Jahresplanung die abschließende Entscheidung vom zuständigen SBV-Trainer getroffen wird.
- Zu leistende Eigenanteile des Athleten aus Turniermaßnahmen, Lehrgängen o. sonstigen Maßnahmen werden durch den SBV dem Verein in Rechnung gestellt.
Verstöße
- Verstöße gegen die aufgelisteten Grundsätze und Regeln können eine Kürzung der Förderung oder einen zeitweiligen Ausschluss von der Förderung zur Folge haben.
- Im Wiederholungsfall drohen der Ausschluss aus dem Kader und damit die Einstellung der Förderung.
- Meinungsverschiedenheiten, die sich aus der vorliegenden Vereinbarung ergeben, werden in letzter Instanz vom SBV-Präsidium geregelt.
Gültigkeitsdauer
Diese Vereinbarung gilt solange der Athlet Mitglied des Landeskaders ist. Dieser wird jährlich zum 1.1. eines Jahres berufen.
Datum:
______________________________
Saarländischer Badminton Verband
______________________________ ________________________
Gesetzlicher Vertreter (Spieler) (Spieler)
______________________________
(Verein)
DBV B-Ranglisten Turnier U13/U17 2022
DBV B-Ranglisten-Turnier U15/U19 2022
Für die Aktiven |
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Ansprechpartner: |
Christophe Boutter |
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Klasseneinteilung und Spielplan 2021 / 2022
Insgesamt haben für die kommende Saison 53 Mannschaften gemeldet was einem Rückgang von 11 Teams im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Die Klasseneinteilung erfolgte nach einer mit den Vereinen abgesprochenen Einteilung nach Spielstärke der gemeldeten Spieler. Als Grundlage diente die Klasseneinteilung der letzten Saison.
Nachfolgend aufgeführte Teams vertreten den SBV in der kommenden Saison überregional:
1. Bundesliga: 1. BC Saarbrücken-Bischmisheim 1
2. Bundesliga: 1. BC Saarbrücken-Bischmisheim 2
Regionalliga Mitte: 1. BC Saarbrücken-Bischmisheim 3
Oberliga Südwest: TuS Wiebelskirchen 1
Die SBV-internen Ligen und Klassen mit den entsprechenden Spielnummern können der Anlage entnommen werden.
Rundensystem für Ligen und Klassen mit acht und weniger Mannschaften:
Offizieller Beginn der Runde: 10.1.2022
Runde |
Zeitraum |
Paarungen |
|||
01 |
10.01.2022 – 16.01.2022 |
2 – 1 |
4 – 3 |
6 – 5 |
8 – 7 |
02 |
17.01.2022 – 23.01.2022 |
1 – 4 |
7 – 2 |
3 – 6 |
5 – 8 |
03 |
24.01.2022 – 30.01.2022 |
3 – 1 |
2 – 5 |
4 – 7 |
6 – 8 |
04 |
07.02.2022 – 13.02.2022 |
1 – 6 |
5 – 4 |
8 – 2 |
7 – 3 |
05 |
02.03.2022 – 06.03.2022 |
1 – 7 |
6 – 2 |
3 – 5 |
4 – 8 |
06 |
14.03.2022 – 20.03.2022 |
5 – 1 |
2 – 4 |
8 – 3 |
6 – 7 |
07 |
21.03.2022 – 27.03.2022 |
3 – 2 |
1 – 8 |
4 – 6 |
7 - 5 |
Offizielles Ende der Rückrunde: offen
|
Rundensystem: für Klassen mit mehr als 8 Mannschaften
Offizieller Beginn der Runde: 03.01.2022
01 10.01.2022 – 16.01.2022 2-1 4-3 6-5 8-7 10-9
02 17.01.2022 – 23.01.2022 1-4 7-2 5-8 9-6 3-10
03 24.01.2022 – 30.01.2022 3-1 2-5 4-7 8-9 6-10
04 07.02.2022 – 13.02.2022 5-4 7-3 9-2 6-8 10-1
05 02.03.2022 – 06.03.2022 1-7 2-6 3-5 4-9 8-10
06 14.03.2022 – 20.03.2022 5-1 8-2 6-4 9-3 10-7
07 03.01.2022 – 09.01.2022 3-6 1-9 4-8 7-5 2-10
08 21.03.2022 – 27.03.2022 2-4 6-1 8-3 9-7 10-5
09 28.03.2022 – 03.04.2022 3-2 1-8 7-6 5-9 4-10
Offizielles Ende der Rückrunde : offen
Ausweichtermine:
Runde: 07.03.2022 – 13.03.2022
04.04.2022 – 10.04.2022
Bei der Festlegung der Spieltermine ist folgendes zu beachten:
a) Nachfolgend aufgeführte Zeiträume dürfen nicht als Ausweichtermine genutzt werden:
05.02.2022 – 06.02.2022 – SM O35
b) im Saarland besteht an Allerheiligen (01.11.2020) Sportverbot
c) während der Ferien:
Winterferien: 21.02.2021 – 01.03.2021
dürfen keine Spiele angesetzt werden. Sofern Spiele an Wochenenden vor Ferienbeginn oder nach Ferienende angesetzt sind, können diese auf Wunsch des Gegners verlegt werden.
Die im Rundensystem erstgenannten Mannschaften haben Heimrecht und legen den Tag und den Spielbeginn innerhalb des Runden- oder Ausweichzeitraumes fest. Dabei sind die Anfangszeiten gemäß § 38 Abs. 1 der SBV-SpO zu beachten, diese werden dieses Jahr streng kontrolliert. Die Festlegung des Spielbeginnes ist so zu wählen, dass mit der im offiziellen Spielplan veröffentlichten Uhrzeit der Mannschaftskampf auch begonnen werden kann.
Um einen vollständigen Spielplan erstellen zu können sind alle Vereine verpflichtet die genauen Termine der Heimspiele bis zu einem noch zu benennenden Zeitpunkt in Kroton einzutragen. Auf eine Übersendung der Heimspieltermine wird, zumindest im Bereich der Aktiven, verzichtet.
Die angegebenen Zeiträume sind einzuhalten, jedoch sind terminliche Abweichungen aus Hallentermingründen möglich. Ebenso ist es zulässig das Heimrecht zu tauschen. In diesem Fall ist es aber dringend notwendig, dass beide Vereine den Tausch deutlich kennzeichnen. Falls es aus Pandemie-bedingten Gründen zu Problemen mit der Findung von Hallenterminen kommt, sprecht uns an, wir sind bemüht Lösung zu finden und möglich zu machen.
Nachdem die Terminpläne „verbindlich“ geworden sind, sind nur noch Spielverlegungen gemäß der SBV-SpO möglich. Sofern schon jetzt private Termine feststehen, sollten diese bei der Planung beachtet und der Gegner (bei Auswärtsspielen) um entsprechende Berücksichtigung gebeten werden.
Sollten zum Spielplan noch irgendwelche Fragen bestehen oder Einspruch eingelegt werden, können diese innerhalb von 14 Tagen nach Veröffentlichung an mich gerichtet werden
Christophe Boutter
SBV-Spielausschuss
Klasseneinteilung und Spielnummern:
Aus der Jugend |
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Ansprechpartner: |
Andreas Karmann |
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Franz Risch |
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|
Klasseneinteilung und Spielplan 2021 / 2022
Für die kommende Spielsaison 2021/2022 wurden von 10 Vereinen insgesamt 19 Mannschaften gemeldet (im Vorjahr 16 Vereine / 32 Mannschaften). Der Rückgang ist wohl größtenteils der aktuellen Corona-Lage geschuldet. Die Mannschaften wurden in je eine Jugend- und eine Schülerklasse eingeteilt. Eine Mini-U11-Klasse kam bei nur zwei Meldungen nicht zustande.
Jugend |
Schüler |
|||
(1) |
SuS Obere Saar 1 |
(1) |
SuS Obere Saar 1 |
|
(2) |
BC Bischmisheim 1 |
(2) |
BC Bischmisheim 1 |
|
(3) |
KV Elversberg 1 |
(3) |
BC Bischmisheim 2 |
|
(4) |
TV Homburg 1 |
(4) |
SSV Heiligenwald 1 |
|
(5) |
BV Schaffhausen 1 |
(5) |
BV Schaffhausen 1 |
|
(6) |
BC Bischmisheim 2 |
(6) |
PSV Saarbrücken 1 |
|
(7) |
PSV Saarbrücken 1 |
(7) |
PSV Saarbrücken 2 |
|
(8) |
TV Saarlouis 1 |
(8) |
TV Siersburg 1 |
|
(9) |
TV Wemmetsweiler 1 |
|||
(10) |
frei |
Jeder Mannschaft wurde eine Zahl von 1 bis 8 bzw. 1 bis 10 zugeordnet. Dabei bin ich, soweit es mir möglich war, auf die Wünsche der Vereine zur Einteilung eingegangen. Anhand dieser Zahlen ist in Verbindung mit dem nachstehenden Rundensystem ersichtlich, innerhalb welchen Zeitraumes welches Spiel auszutragen ist. Heimrecht haben jeweils die im Rundensystem erstgenannten Mannschaften. Sie legen den Tag und Spielbeginn innerhalb des Runden- oder eines Ausweichzeitraumes fest.
Wie in den vergangenen Jahren habe ich mich bei den Terminen der Spielrunden an die Runden der Senioren angelehnt.
Vom Jugendausschuss wurden folgende Anfangszeiten bei den Mannschaftsspielen der
Jugend/Schüler-Klassen als Richtlinie festgelegt :
in der Woche 17:30 Uhr bis 18:30 Uhr
samstags 14:30 Uhr bis 18:30 Uhr
sonntags 10:00 Uhr bis 18:30 Uhr
Sollte ein Verein Probleme mit diesen Zeiten haben, wird er gebeten, sich bei Festlegung der Termine mit dem jeweiligen Gegner in Verbindung zu setzen, um eine Einigung zu erzielen.
Wie in den vergangenen Jahren schon, geben die Vereine die Heimspieltermine selbst im Internetdienst Kroton ein.
Die Meldung der Termine an mich kann entfallen. Sobald die Termineingabe im Internet abgeschlossen ist, sind die Terminpläne ‚verbindlich‘: Spielverlegungen sind nur noch nach SBV-SpO möglich!
Die Termine müssen innerhalb der Rundenzeiträume bzw. Ausweichtermine liegen.
Bei Unklarheiten bitte ich um Rückruf (06831/48432).
Rundensystem für die Jugend-Klasse (bis 8 Mannschaften) :
Offizieller Beginn der Runde: 10.1.2022
Runde |
Zeitraum |
Paarungen |
|||
01 |
10.01.2022 – 16.01.2022 |
2 – 1 |
4 – 3 |
6 – 5 |
8 – 7 |
02 |
17.01.2022 – 23.01.2022 |
1 – 4 |
7 – 2 |
3 – 6 |
5 – 8 |
03 |
24.01.2022 – 30.01.2022 |
3 – 1 |
2 – 5 |
4 – 7 |
6 – 8 |
04 |
07.02.2022 – 13.02.2022 |
1 – 6 |
5 – 4 |
8 – 2 |
7 – 3 |
05 |
02.03.2022 – 06.03.2022 |
1 – 7 |
6 – 2 |
3 – 5 |
4 – 8 |
06 |
14.03.2022 – 20.03.2022 |
5 – 1 |
2 – 4 |
8 – 3 |
6 – 7 |
07 |
21.03.2022 – 27.03.2022 |
3 – 2 |
1 – 8 |
4 – 6 |
7 - 5 |
Offizielles Ende der Rückrunde: offen |
Rundensystem für die Schüler-Klasse (bis 10 Mannschaften):
Offizieller Beginn der Runde: 03.01.2022
Runde |
Zeitraum |
Paarungen |
||||||
01 |
10.01.2022 – 16.01.2022 |
2-1 |
4-3 |
6-5 |
8-7 |
10-9 |
||
02 |
17.01.2022 – 23.01.2022 |
1-4 |
7-2 |
5-8 |
9-6 |
3-10 |
||
03 |
24.01.2022 – 30.01.2022 |
3-1 |
2-5 |
4-7 |
8-9 |
6-10 |
||
04 |
07.02.2022 – 13.02.2022 |
5-4 |
7-3 |
9-2 |
6-8 |
10-1 |
||
05 |
02.03.2022 – 06.03.2022 |
1-7 |
2-6 |
3-5 |
4-9 |
8-10 |
||
06 |
14.03.2022 – 20.03.2022 |
5-1 |
8-2 |
6-4 |
9-3 |
10-7 |
||
07 |
03.01.2022 – 09.01.2022 |
3-6 |
1-9 |
4-8 |
7-5 |
2-10 |
||
08 |
21.03.2022 – 27.03.2022 |
2-4 |
6-1 |
8-3 |
9-7 |
10-5 |
||
09 |
28.03.2022 – 03.04.2022 |
3-2 |
1-8 |
7-6 |
5-9 |
4-10 |
||
Offizielles Ende der Rückrunde: offen |
||||||||
Ausweichtermine:
07.03.2022 – 13.03.2022
04.04.2022 – 10.04.2022
Bei der Festlegung der Spieltermine ist folgendes zu beachten:
während der Winterferien: 21.02.2021 – 01.03.2021
dürfen keine Spiele angesetzt werden. Sofern Spiele an Wochenenden vor Ferienbeginn oder nach Ferienende angesetzt sind, können diese auf Wunsch des Gegners verlegt werden.
Soweit es mir möglich war habe ich anhand der mir übermittelten Geburtsjahrgänge die Einteilung in Jugend / Schüler und Mini-U11 überprüft, musste mich aber dabei auf die Daten beziehen, die die Vereine mir gemeldet hatten.
Sollte sich in den Rundenspielen herausstellen, dass ein nicht spielberechtigter Spieler eingesetzt wurde, so werden die Spiele selbstverständlich umgewertet und mit einer Strafe belegt.
Bei den Betreuerlisten habe ich da, wo mir von den Vereinen keine Betreuer gemeldet wurden, die Angaben vom Vorjahr übernommen.
Also nochmals: bitte alle Unterlagen genau prüfen!!! Ich bitte auch die Angaben im Internet-Ergebnisdienst zu kontrollieren und gegebenenfalls Unstimmigkeiten gleich zu melden.
Für die Meisterschaftsrunde der Jugend/Schüler gelten sinngemäß die gleichen Regeln und Hinweise wie sie auch für die Senioren gelten. Ich weise nochmals darauf hin, dass der ordnungsgemäß ausgefüllte Spielbericht vom Heimverein innerhalb von 96 Stunden dem jeweils zuständigen Klassenleiter zugesandt werden muss!! Eine Übermittlung per mail ist wie in den vergangenen Jahren auch möglich, ich bitte aber, die Spielberichte dabei als .pdf-Datei zu senden. Abfotografierte Spielberichte sind oft nur schwer zu entziffern bzw. sehr oft nicht vollständig sichtbar. Zusätzlich bitte ich auch – im Einzelfall - auf Verlangen die Original-Spielberichte per Post zu senden. Wie in den vergangenen Jahren sind die jeweiligen Heimvereine verpflichtet, innerhalb von 48 Std. das Spielergebnis im Internet-Spielergebnisdienst einzugeben. Der Klassenleiter kontrolliert die Ergebnisse und ändert bei Spielumwertungen die Eingabe.
An dieser Stelle möchte ich nochmals auf die Klassenleiter für die Spielklassen hinweisen:
Jugend:
Horst Decker
St. Avolder Str. 59
66740 Saarlouis
Tel. 06831 / 48432
e-mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Schüler:
Volker Conrad
Mainzweilerstr. 28
66564 Ottweiler
Tel. 06824 / 7097200
01577 / 1326830
e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Bei Spielverlegungen gelten die gleichen Regeln wie sie auch im Seniorenbereich gelten!!! D. h. nur in begründeten Ausnahmefällen wird einem schriftlichen Antrag auf Verlegung stattgegeben. Der Antrag ist für alle Jugend- und Schülerklassen an mich zu richten.
Für neue Vereine bzw. neue Mannschaftsbetreuer noch ein paar Hinweise zum Spielbetrieb:
Eine Jugend- bzw. Schülermannschaft besteht aus vier Stammspielern. Jungen und Mädchen können gleichrangig eingesetzt werden. Der Mannschaftskampf besteht aus sechs Spielen (4 Einzel, 2 Doppel). Die Einzel müssen gemäß der gemeldeten Rangfolge ausgetragen werden. Die Doppel können nicht "frei" gespielt werden!!. Für die Aufstellung der Doppel gilt die Regelung (siehe SBV-Spielordnung §43 Mannschaftsaufstellung):
„Die Herrendoppel sind so aufzustellen, dass bei der Addition der Plätze in der Rangliste die Paarung mit der kleineren Summe das 1. Herrendoppel spielt („Additionsverfahren“).
Bei Summengleichheit hat die Paarung mit dem in der Vereinsrangliste am höchsten stehenden Spieler das 1. Herrendoppel zu spielen. Bei der Festlegung der Rangfolge der Doppel spielt es keine Rolle, ob jemand Stammspieler oder Ersatzspieler ist.“
Diese Regelung gilt im Jugend-/Schülerbereich für alle Doppel, da ja hier Jungen und Mädchen gleichrangig spielen.
Schüler dürfen in Jugendmannschaften als Ersatzspieler eingesetzt werden, nicht aber umgekehrt. Ebenso dürfen in Klassen mit mehreren Mannschaften eines Vereins nur die Spieler der niederen Mannschaft in der Höheren eingesetzt werden.
Aufgrund der noch nicht ausgestandenen Corona-Epidemie weise ich besonders auf das Hygiene-Rahmenkonzept des SBV hin, dass bei allen Mannschaftsspielen strikt einzuhalten ist.
Des Weiteren ist zu jedem Mannschaftsspiel das vorgeschriebene Formular zur Kontaktdatenerfassung auszufüllen.
Im Namen des Jugendausschusses wünsche ich allen Spielerinnen und Spielern viel Spaß, viel Erfolg und eine verletzungs- und ansteckungsfreie Saison.
Horst Decker
(Fachwart)
Klasseneinteilung 2021/2022
Betreuer Jugend 2021/2022
Betreuer Schüler 2021/2022