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Federball_Mrz_2021.pdf 

 

Nr. 03                   März 2021               Jahrgang 61

 

Amtliche Nachrichten

Seite

 

Vereinswechsel (V) / Umschreibungen (U)

2

 

Neuanträge (N) / Reaktivierungen (R)

2

 

   

Der Vorstand informiert

 

 

Wiederholung Umlaufverfahren zum Verbandstag 2020

3

 

Einladung zur SBV Vereinsvertreterversammlung 2020 und zum Verbandstag 2020 im Umlaufverfahren (online)

5

 

Öffnungsschritte zu den Corona-Lockerungen im Sport

6

 

Saison 20/21 wird abgebrochen

8

 

   

Für die Jugend

 

 

Ausschreibung zur Bewerbung um die Ausrichtung des U11-Masters-Finales Spielsaison 2022

9

 

Ausschreibung zur Bewerbung um die Ausrichtung der Ranglistenturniere des DBV A- RLT U11 und U13 Spielsaison 2022

11

 

Ausschreibung zur Bewerbung um die Ausrichtung Ranglistenturniere des DBV A - RLT U15 A - RLT U17/U19 Spielsaison 2022

13

 

Ausschreibung zur Bewerbung um die Ausrichtung Deutsche Meisterschaften U19

15

 

Änderung der Meldung zu A-Ranglisten (Deutsche Ranglisten) - Zuständigkeit durch Vereine

16

 

   

Aus Lehrwesen

 

 

DBV-Talentscout-Ausbildung 2021

17

 

   

Für die Vereine

 

 

Bewerbung um „Das grüne Band"

21

 

Gebühren zum Transparenzregister sind rechtens

22

 

DBLV ermittelt Deutschen Meister 2021 im Turnier-Modus

24

 

   


 

Amtliche Nachrichten

Ansprechpartner:

Gerd Paulus

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Vereinswechsel (V) / Umschreibung (U)

Name

Nr.

Von

Zu

Frei ab

Art

Sarah Fabris

011511

TuS Neunkirchen

TV Wemmetsweiler

14.10.20

U

Sandra Alsfasser

010629

PSV Saarbrücken

LV Baden-Württemberg

18.11.20

U

Lin Li

02-053005

LV Hessen

TV Homburg

12.12.20

V

Konstantin Vecerdea

012457

TV Überherrn

1, BC Bischmisheim

01.06.21

V

 

Neuantrag (N) / Reaktivierung (R)

Für die nachstehenden Spieler/innen wurde vom angegebenen Verein die Spielberechtigung beantragt und zum angeführten Termin vom SBV bewilligt.

Verein

AK

Name

Nr.

Geb.-Dat.

Frei ab

Art

ASC Dudweiler

J

Tim Streit

012768

07.01.05

09.10.20

N

TV Wemmetsweiler

S

Alexander Keßler

012769

18.07.90

24.10.20

N

SuS Obere Saar

J

Marco Hüllein

012770

09.03.07

09.11.20

N

VTN Badminton

J

Leonie Ettmann

012772

08.08.07

17.12.20

N

Bei Unklarheiten bitte Rückruf unter 06897 – 64811.

 

Der Vorstand informiert

Ansprechpartner:

Thomas Dettweiler

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Wiederholung Umlaufverfahren zum Verbandstag 2020

Sehr geehrte Vereinsvertreter,

im letzten Federball (Februar 2021) konnten wir Euch über die Ergebnisse des durchgeführten Umlaufverfahrens vom 8.-28. Januar 2021 zum Verbandstag 2020 informieren. Mit der Veröffentlichung haben wir auf die Vorläufigkeit der Beschlüsse hingewiesen, da durch den TuS Wiebelskirchen ein Rechtsstreitverfahren vor dem SBV- bzw. DBV-Verbandsgericht angestrebt ist.

Nun werden wir das Verfahren wiederholen.

Wie kommt es dazu?

  • Das DBV-Verbandsgericht hat den Antrag des TuS Wiebelskirchen wegen fehlender Zuständigkeit abgewiesen
  • Das SBV-Verbandsgericht hegt Zweifel an seiner Rechtsprechungsbefugnis, da ggf. das der Wahl zugrunde liegende Umlaufverfahren einer rechtlichen Überprüfung unterzogen werden müsste.
  • Im Raum steht eine Verletzung von Fristen beim durchgeführten Umlaufverfahren. Hierbei handelt es sich um eine Zeitspanne von einigen wenigen Tagen, die eine Anfechtung der Beschlüsse – auch im Nachhinein – ggf. möglich machen könnte.

Wir haben uns mehrere juristische Meinungen zum Antrag des TuS Wiebelskirchen eingeholt. Abgesehen von den inhaltlichen Fragestellungen, die unserer Auffassung nach keinerlei Relevanz mit sich bringen, da bei beiden Infoveranstaltungen aktiv vom Rederecht Gebrauch gemacht wurde und der TuS im Vorfeld der Veranstaltung am 7. Januar einen eigenen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens einbrachte (im Nachgang widerrufen), es zu keiner Verletzung von Mitgliederrechten des TuS Wiebelskirchen gekommen ist.

Was im Endeffekt bleibt und uns auch kein Jurist mit ausreichender Sicherheit sagen kann, sind evt. Versäumnisse im Zusammenhang mit den Einberufungsfristen. Selbst bei Nichteinhalten der Frist stellt sich die Frage, ob es sich hierbei um einen erheblichen Verstoß gegen tragende formelle Wahlvorschriften handelt, der zu einer Anfechtbarkeit der gefassten Beschlüsse führen würde.

Eine solche Überprüfbarkeit würde sich über einen längeren Zeitraum ziehen und mitunter in einem Klageverfahren vor den ordentlichen Gerichten enden, wenn die Sportgerichtsbarkeit keine Entscheidung treffen kann.

Das DBV-Verbandsgericht hat in Abstimmung mit dem SBV-Verbandsgericht die Empfehlung ausgesprochen eine Wiederholung des Umlaufverfahrens zum Verbandstag 2020 vorzunehmen.

Wir als SBV-Vorstand sind der Meinung, dass ein langwieriges Verfahren nicht im Interesse unseres Verbandes liegt und dem Ansehen des Badmintonsports im Saarland mehr schadet als es der Sache förderlich ist. Nichtsdestotrotz möchten wir auch dem allgemeinen Rechtsschutzbedürfnis des TuS Wiebelskirchen nachkommen, denn die Wahrung der Mitgliederrechte unserer Vereine genießt höchste Priorität.

Dennoch gilt es einen weiteren Stillstand zum Nachteil des Verbandes und unserer Mitglieder zu vermeiden.

Aus diesem Grund hat der SBV-Vorstand in seiner Vorstandssitzung am 24. Februar 2021 einstimmig den Beschluss gefasst eine Wiederholung des Verbandstages 2020 im Umlaufverfahren vorzunehmen.

Die Grundlage hierfür wurde durch die Rücknahme des Antrages beim DBV-Verbandsgericht durch den TuS Wiebelskirchen geschaffen.

Wir hoffen auf Euer Verständnis für diese Entscheidung.

Für den Vorstand
Thomas Dettweiler
1. Vorsitzender
Saarländischer Badminton Verband e.V.

 

Einladung zur SBV Vereinsvertreterversammlung 2020 und zum Verbandstag 2020 im Umlaufverfahren (online)

Verteiler:                                                                                                                    Saarbrücken, den 07.03.21
- Vorstand
- Vereine

Gemäß § 19 der SBV-Satzung wird hiermit die Vereinsvertreterversammlung 2020 und der Verbandstag 2020 des Saarländischen Badmintonverbandes e.V. einberufen. Sie findet statt

am Montag, den 03. Mai 2021

Vereinsvertreterversammlung Tagesordnung

  1. Anträge zum Verbandstag 2020

Verbandstag Tagesordnung

  1. Genehmigung des Protokolls Verbandstag 2019
  2. Genehmigung Jahresabschluss und Bilanz 2019
  3. Genehmigung Nachtragshaushalt 2020
  4. Genehmigung Haushaltsplan 2021
  5. Satzungs- und Ordnungsänderungen, Anträge
  6. Entlastung des Vorstandes und der Verbandsorgane
  7. Neuwahl des Vorstandes
    1. Verbandsvorsitzender
    2. Verbandssportwart
    3. Verbandslehrwart
    4. Verbandsschiedsrichterwart
    5. Jugendwart (bis 2021)
    6. Breitensportwart (bis 2021)
  8. Neuwahlen der Verbandsorgane
    1. Verbandsspielausschuss
    2. Lehrausschuss
    3. Schiedsrichterausschuss
    4. Verbandsgericht (Vorsitzender, Beisitzer, Ersatzbeisitzer)

Anträge sind bis zum 22.03.21 schriftlich an den SBV-Vorsitzenden Thomas Dettweiler, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu richten.

Später eingehende Anträge können nur als Dringlichkeitsanträge behandelt werden.

Die Unterlagen zum Online Umlaufverfahren werden in KW 12/21 zugestellt.

Der Bearbeitungslink inklusive Zugangscode um die Abstimmung durchführen zu können wird in KW 15/21 zugestellt.

Saarländischer Badminton-Verband e.V.
gez. Thomas Dettweiler
1. Vorsitzender

 

Öffnungsschritte zu den Corona-Lockerungen im Sport

Seit Anfang März leuchtet endlich auch für den Sport ein Hoffnungsschimmer am Pandemie-Horizont. In einem von der Bundeskanzlerin nach ihrem letzten Treffen mit den Chefinnen und Chefs der Bundesländer vorgestellten Fünf-Schritte-Plan wurden Öffnungen in Aussicht gestellt. Badminton ist als kontaktfreie Sportart mit erprobtem Schutz- und Hygienekonzept weit vorne mit dabei. Doch wie kann der Ablauf sein?

Pauschal lässt sich dies leider nicht so eindeutig beantworten wie nach dem Abklingen der ersten Welle, als im Mai und Juni 2020 Hallenöffnungen relativ schnell mit entsprechenden Schutzkonzepten wieder möglich wurden:

Im Freien geht schon seit dieser Woche wieder was und ab dem 22. März kann Badminton unter bestimmten Voraussetzungen auch in Hallen wieder möglich sein. Einschränkung hierbei:  Das Sporttreiben und die Entwicklungsstufen sind von den regionalen Regelungen und Inzidenzwerten der Landkreise abhängig, je nach Öffnungsschritt unter Einbeziehung von Schnelltests. Langfriststrategien gibt es bisher bislang keine. Die Dauer der Öffnungen ist abhängig von der Entwicklung der epidemiologischen Lage und kann auch in einer Notbremse enden. Geöffnet wird, aber nicht flächendeckend. Erst müssen Impfungen in Kombination mit dem Infektionsgeschehen eine dauerhaft stabile Inzidenzlage garantieren. Eines ist deshalb sicher: Hallenöffnungen werden zunächst auch diesmal wieder nur auf der Basis von Schutzkonzepten möglich sein. Immerhin: Das DBV-Schutzkonzept liegt bereits seit April vergangenen Jahres vor und kann um die landesspezifische bzw. kommunale Vorgaben ergänzt genutzt werden.

Das A & O für Ausmaß, Zeitpunkt und Dauer der Lockerungen auch im Badmintonsport ist die Inzidenz, also die durchschnittliche Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen, die stabil sein muss. Generell gilt. Bei einer Inzidenz unter 50 sind weitreichende Lockerungen möglich. Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 können vorsichtige Lockerungen erfolgen. Allerdings: Bei einer Inzidenz von über 100 droht eine Rückkehr zum Lockdown mit den bereits bekannten Maßnahmen der vergangenen Monate.

Der Sport wird bei den fünfstufigen Lockerungen erstmals in dem am 8. März eingetretenen Öffnungsschritt 3 berücksichtigt. Neue Schritt erfolgen stets frühestens 14 Tage nach der vorhergehenden Stufe, vorausgesetzt die Inzidenz bleibt stabil.

In den Öffnungsschritten 1 und 2 ist kein Sport vorgesehen. In den drei folgenden Stufen ist die kontaktfreie Sportart Badminton berücksichtigt.

Öffnungsschritt 3, ab 8. März: Badminton an der frischen Luft im Außenbereich.
Inzidenz unter 50: Kleine Gruppen bis zu maximal 10 Personen
Inzidenz 50-100: Maximal 5 Personen aus 2 Haushalten
Inzidenz 50-100: Sport in Gruppen von bis zu 10 Kinder im Alter bis zu 14 Jahren

Öffnungsschritt 4, ab 22. März: Badminton im Innenbereich
Inzidenz unter 50: Badminton in der Halle
Inzidenz 50-100: Badminton in der Halle mit negativem, tagesaktuellen Schnell- oder Selbsttest

Öffnungsschritt 4, ab 5. April: Badminton im Innenbereich
Inzidenz unter 50: Badminton in der Halle
Inzidenz 50-100: Badminton in der Halle

Eine übersichtliche Grafik zu den drei Öffnungsschritten im Sport hat der DOSB zur Verfügung gestellt. Wir haben diese um die Sportart Badminton ergänzt.

DOSB Grafik Wiederaufnahme Sport 

Voraussetzung für alle Öffnungsschritte ist eine stabile Sieben-Tage-Inzidenz. Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz über 100, erfolgt keine Öffnung beziehungsweise die Rückkehr zur Ausgangslage vor dem 8. März. Die Öffnungsstufen weisen es aus: Draußen geht jetzt schon was, Ab dem 22. März wird Badmintonsport unter bestimmten Bedingungen und Inzidenzen dann auch hoffentlich wieder in der Halle möglich sein.

AirBadminton drauenUnsere Empfehlung nach mehr als viermonatigem Lockdown: Nutzt jede Möglichkeit der Wiederaufnahme des vereinsbasierten Sporttreibens insbesondere für Kinder und Jugendliche, auch wenn noch nicht alles wieder wie gewohnt und auch nicht überall möglich und erlaubt ist. Probiert ruhig etwas aus, was Ihr bisher noch nicht so gemacht haben. Vermittelt Euren Mitgliedern die Freude am Spielen und Begegnen. Ermutigt die Engagierten in Eurem Verein!

Auch wenn erst eine Hallenöffnung die Tür zum Vereinssport Badminton komplett aufstößt: Macht einfach aus der Not eine Tugend und bietet Badminton an, wo und wann auch immer die gerade gültige Öffnungsstufe es ermöglicht. Badminton an der frischen Luft ist ein spannendes Angebot für Kinder, Jugendliche und Freizeitsportler. Und mit jeder Aktion im Freien macht Ihr gleichzeitig Werbung für Ihren Verein. Besonders eignet sich hierzu die neue Trendsportart AirBadminton.

Thomas Dettweiler
1 Vorsitzender

 

Saison 20/21 wird abgebrochen

Liebe Sportfreunde,

Wir haben uns lange gegen diesen Schritt gewehrt, aber die verschiedenen Gremien im SBV sehen keine Perspektive die Saison in irgendeiner Art noch zu "retten". In der Infoveranstaltung im Dezember hatten wir ja schon darauf hingewiesen, dass wir für eine Fortführung der Saison faire Bedingungen für alle Vereine erreichen wollten. Dazu gehörte u.a. ein 4-wöchiger Trainingsvorlauf. Dieser Vorlauf ist jedoch nur bei offenen Hallen möglich und derzeit fehlt hier leider komplett eine Perspektive.

Aus diesen Gründen sind der Jugendausschuss, der Spielausschuss und der Vorstand einstimmig der Meinung, dass ein Abbruch der begonnenen Saison zu diesem Zeitpunkt gerechtfertigt ist und den Vereinen damit auch Planungssicherheit für die kommenden Monate gibt.

Es wird sich noch zeigen müssen, ob wir an den üblichen Terminen festhalten können. Wir sehen hier auch die Probleme der Vereine eine belastbare Aussage über ihre Mannschaften zu treffen, sollte im Mai immer noch kein Training stattfinden können. Wie die Klasseneinteilung der Saison 20/21 aussehen kann, wird sich nach der Mannschaftsmeldung entscheiden müssen, da es wohl nur schwer absehbar ist wie viele Mannschaften durch die Vereine gemeldet werden können.

Wir werden um Ostern herum nochmal informieren, wie es mit der terminlichen Planung weiter aussieht. Wir hoffen, dann vielleicht nicht nur eine Öffnungsperspektive seitens der Politik kommuniziert bekommen zu haben, sondern vielleicht befinden wir uns bis dahin tatsächlich schon im Öffnungsprozess.

Bis dahin bleibt gesund!

Mit sportlichen Grüßen
Christophe Boutter
Sportwart

 

Für die Jugend

Ansprechpartner:

Andreas Karmann
Franz Risch

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Ausschreibung zur Bewerbung um die Ausrichtung des U11-Masters-Finales Spielsaison 2022

Der Deutsche Badminton-Verband e.V. schreibt folgende DBV-Veranstaltung zur Bewerbung um die Ausrichtung aus:

Masters-Finale der Altersklasse U11 (Einzel und Doppel) - Termin: 05. und 06. November 2022

Für das Turnier gilt:

  • Die jeweilige Naturfederballmarke und -sorte bestimmt der DBV. Der Ausrichter hat ein Vorschlagsrecht.
  • Dieses Vorschlagsrecht ist auf diejenigen Naturfederballmarken/-sorten beschränkt, die für die
  • Veranstaltungen vom DBV-Präsidium für die Saison 2022/2023 bestimmt werden (ca. Mai 2022). Ein
  • Hallenverkauf ist sicherzustellen, die Ballkosten tragen die Teilnehmer selbst.
  • Die Werbung für die jeweilige Veranstaltung obliegt dem Ausrichter. Die Werbung mit der Veranstaltung,
  • insbesondere die Nutzung der Werberechte und Werbemöglichkeiten, ist dem Veranstalter vorbehalten.
  • Die Übertragung der Werberechte und Werbemöglichkeiten wird im Ausrichtervertrag geregelt.
  • Der jeweiligen Bewerbung sind beizufügen:
    • befürwortende Stellungnahme des betreffenden Badminton-Landesverbandes;
    • Hallennutzungsvereinbarung/-genehmigung.
  • Es ist vorab sicherzustellen, dass eine ausreichende Hotelkapazität nicht durch evtl. stattfindende
  • Großveranstaltungen (z.B. Messen) eingeschränkt wird.
  • Die Musterverträge zu den o.g. Veranstaltungen stehen zusammen mit dem aktuellen
  • Bewerbungsformular auf der DBV-Website zum Download bereit.
  • Mindestzahl der Standardspielfelder: 8
  • Teilnehmerzahlen

U11 Ausschreibung Masters

  • In der Halle muss für Spieler, Betreuer und Gäste ausreichend Platz vorhanden sein (auf einer Tribüne oder im Halleninnenraum).
  • Spielzeit:
    • Samstag von 09.00 bis ca. 19.00 Uhr
    • Sonntag 09.00 Uhr bis ca. 14.00 Uhr
  • Der Referee muss vom Verein/Landesverband gestellt werden, Kosten trägt Verein oder Landesverband.
  • Schiedsrichter sind nicht erforderlich.
  • Für Meldungen ist das DBV-online-Meldeverfahren zwingend zu nutzen.
  • Das Turnier ist mit der jeweils aktuellen Version des BTP (Tournament Planner) durchzuführen, der
  • Einsatz der DBV-Lizenz für den Bereich U19 ist vorgeschrieben.
  • Im Übrigen gelten die Regelungen der DBV-Ranglistenbestimmungen, insbesondere § 13 (U11-Masters-
  • Finale) sowie § 7 (Organisatorisches) und § 42 (Referee/Schiedsrichter).
  • der Ausrichter stellt die Preise

Der jeweiligen Bewerbung ist eine befürwortende Stellungnahme des eigenen Badminton-Landesverbandes beizufügen.

Es ist vorab sicherzustellen, dass eine ausreichende Hotelkapazität nicht durch evtl. stattfindende Großveranstaltungen (z.B. Messen) eingeschränkt wird.

Bewerbungen zur Ausrichtung der vorstehenden DBV-Veranstaltungen sind schriftlich, ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsformulars für DBV-A-RLT U11/U13, bis zum 15. Mai 2021 (Posteingang) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu richten; die o.g. Stellungnahme des Landesverbandes ist beizufügen.

Die Vergabe des Turniers zur Ausrichtung erfolgt im Juni 2021.

Steffen Reuther / Beisitzer Ausschuss für Jugend im DBV

 

Ausschreibung zur Bewerbung um die Ausrichtung der Ranglistenturniere des DBV A- RLT U11 und U13 Spielsaison 2022

Der Deutsche Badminton-Verband e.V. schreibt folgende DBV-Veranstaltungen zur Bewerbung um die Ausrichtung aus:

insgesamt je 10 DBV-A-RLT 2022 der Altersklasse U11 (Einzel und Doppel) und der Altersklasse U13 (Einzel, Doppel, Mixed)

Ausschreibung Bewerbung U11 U13

Für alle Turniere gilt:

  • Die DBV-A-RLT U11 und U13 können zeitgleich von einem Ausrichter an einem Ort ausgetragen werden (dies wird vom DBV favorisiert).
  • In der Altersklasse U13 ist das RLT für alle Disziplinen auszuschreiben, ein Verzicht auf eine Disziplin ist nicht zugelassen.
  • Mindestzahl der Standardspielfelder:
    für ein RLT mit 1 Altersklasse mindestens 6 Felder
    für ein RLT mit 2 Altersklassen mindestens 9 Felder
  • Von der Zahl der zur Verfügung stehenden Felder hängt die Zahl der möglichen Teilnehmer ab (siehe weitere Ausführungen in der untenstehenden Tabelle, § 9 Abs. 2 und 6 der DBV-Ranglistenbestimmungen).
  • Die maximalen Teilnehmerzahlen (siehe Tabelle) sind zwingend einzuhalten (wobei geringere Teilnehmerzahlen in einer Einzeldisziplin mit höheren Zahlen in einer anderen Einzeldisziplin verrechnet werden können; entsprechend auch bei den Doppeldisziplinen).
  • In der Halle muss für Spieler, Betreuer und Gäste ausreichend Platz vorhanden sein (auf einer Tribüne oder im Halleninnenraum).
  • Die Wahl des Zählsystems obliegt dem Ausrichter (3 Gewinnsätze bis 11 oder 2 Gewinnsätze bis 21), die Festlegung ist in der Ausschreibung bekanntzugeben.
  • Die DBV-RLT U11 und U13 werden vom ausrichtenden Verein ausgeschrieben. Jede Ausschreibung muss enthalten: Meldeschluss, Datum der maßgeblichen Setzliste; Datum der Auslosung.
  • Die Ausschreibungen sind mit dem DBV abzustimmen und drei Monate vor Turnierbeginn der DBV-Geschäftsstelle zur Prüfung und Veröffentlichung auf www.badminton.de zu übersenden.
  • Aufeinander folgende Turniere müssen mindestens mit einem Abstand von einer Woche oder 300 km Entfernung stattfinden.
  • Für Meldungen ist das DBV-online-Meldeverfahren zwingend zu nutzen.
  • Für die Setzplätze gilt die zum Zeitpunkt des Turnierbeginns aktuell veröffentlichte DBV-Ranglistentabelle. Ausländische Spieler können entsprechend Leistungseinschätzung einsortiert werden.
  • Alle DBV-A-RLT U11/U13 sind mit der jeweils aktuellen Version des BTP (Tournament Planner) durchzuführen, der Einsatz der DBV-Lizenz für den Bereich U19 ist vorgeschrieben.
  • Auslosungen sind umgehend über den BTP (Tournament Planer) im Internet zu veröffentlichen.
  • Die Anfangszeiten legt der Ausrichter fest, Zeitplan und Spielansetzungen sind rechtzeitig im Tournament Planner zu veröffentlichen.
  • Der Referee muss vom ausrichtenden Verein oder von dessen Landesverband gestellt werden.
  • Schiedsrichter sind nicht vorgeschrieben.
  • Im Übrigen gelten die Regelungen der DBV-Ranglistenbestimmungen, insbesondere §§ 9 bis 12 (DBV-A-RLT U11/U13) sowie § 7 (Organisatorisches) und § 42 (Referee/Schiedsrichter).

Auszug aus § 9 der Ranglistenbestimmungen der deutschen Badmintonjugend im DBV (Anlage I zur DBV-Jugendspielordnung)

(6) Je nach Zahl der für ein DBV-RLT zur Verfügung stehenden Spielfelder können die in der Tabelle genannten Teilnehmerzahlen je Disziplin akzeptiert werden:

Ausschreibung Bewerbung U11 U13 Bild unten

Der jeweiligen Bewerbung ist eine befürwortende Stellungnahme des eigenen Badminton-Landesverbandes beizufügen.

Es ist vorab sicherzustellen, dass eine ausreichende Hotelkapazität nicht durch evtl. stattfindende Großveranstaltungen (z.B. Messen) eingeschränkt wird.

Bewerbungen zur Ausrichtung der vorstehenden DBV-Veranstaltungen sind schriftlich, ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsformulars für DBV-A-RLT U11/U13, bis zum 15. Mai 2021 (Posteingang) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu richten; die o.g. Stellungnahme des Landesverbandes ist beizufügen.

Nach § 41 der DBV-Ranglistenbestimmungen erfolgt die Vergabe dieser DBV-Veranstaltungen durch den DBV Ausschuss für Jugend im Juni 2021.

Steffen Reuther / Beisitzer Ausschuss für Jugend im DBV

 

Ausschreibung zur Bewerbung um die Ausrichtung Ranglistenturniere des DBV A - RLT U15 A - RLT U17/U19 Spielsaison 2022

Der Deutsche Badminton-Verband e.V. schreibt folgende DBV-Veranstaltungen zur Bewerbung um die Ausrichtung aus:

sechs DBV-A-Ranglistenturniere 2022 der Altersklasse U15

mindestens 8 Standardspielfelder
vorzugsweise mit Tribüne

Ausschreibung RLT U15 U19 Oben

vier DBV-A-Ranglistenturniere 2022 der Altersklassen U17 und U19

mindestens 8 Standardspielfelder
mit Tribüne

Ausschreibung RLT U15 U19 unten

Für die Bewerbungen gelten folgende Voraussetzungen:

  1. Die jeweilige Naturfederballmarke und -sorte bestimmt der DBV. Der Ausrichter hat ein Vorschlagsrecht. Dieses Vorschlagsrecht ist auf diejenigen Naturfederballmarken/-sorten beschränkt, die
    • für die Veranstaltungen Nrn. 5 und 6 sowie 10 vom DBV-Präsidium für die Saison 2022/2023 bestimmt werden (ca. Mai 2022).
    • für die Veranstaltungen Nrn. 1 bis 4 sowie 7 bis 9 vom DBV-Präsidium im Mai 2021 zur Benutzung bei DBV-Veranstaltungen in der Saison 2021/2022 bestimmt wurden;
  2. Die Werbung für die jeweilige Veranstaltung obliegt dem Ausrichter. Die Werbung mit der Veranstaltung, insbesondere die Nutzung der Werberechte und Werbemöglichkeiten, ist dem Veranstalter vorbehalten. Die Übertragung der Werberechte und Werbemöglichkeiten wird im Ausrichtervertrag geregelt.
  3. Der jeweiligen Bewerbung sind beizufügen:
    • befürwortende Stellungnahme des betreffenden Badminton-Landesverbandes;
    • Hallennutzungsvereinbarung/-genehmigung.
  4. Es ist vorab sicherzustellen, dass eine ausreichende Hotelkapazität nicht durch evtl. stattfindende Großveranstaltungen (z.B. Messen) eingeschränkt wird.
  5. Die Musterverträge zu den o.g. Veranstaltungen werden überarbeitet und stehen in Kürze zusammen mit dem aktuellen Bewerbungsformular auf der DBV-Website zum Download bereit.

Bewerbungen zur Ausrichtung der vorstehenden DBV-Veranstaltungen sind schriftlich, ausschließlich unter Verwendung des aktuellen Bewerbungsformulars, bis zum 15. Mai 2021 (Posteingang) an den Ausschuss für Jugend (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!), inkl. der unter 3a) und 3b) genannten Nachweise. Anderweitig eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Nach § 23 Absatz 3 der DBV-Satzung in der zurzeit gültigen Fassung erfolgt die Vergabe dieser DBV-Veranstaltungen auf Vorschlag des Ausschusses für Jugend durch das DBV-Präsidium.

Steffen Reuther / Beisitzer Ausschuss für Jugend im DBV

 

Ausschreibung zur Bewerbung um die Ausrichtung Deutsche Meisterschaften U19

Hiermit schreibt das DBV-Präsidium folgende DBV-Veranstaltungen zur Bewerbung um die Ausrichtung aus:

  • Internationale Deutsche Meisterschaften U17
    Donnerstag bis Sonntag, 09. bis 12. Juni 2022
  • Deutsche Meisterschaften U 13
    Samstag/Sonntag, 3./4. Dezember 2022
  • Deutsche Meisterschaften U15, 44. Deutsche Meisterschaften U17, 71. Deutsche Meisterschaften U19
    Freitag bis Sonntag, 25. bis 27. November 2022
  • Internationale Deutsche Meisterschaften U19
    Donnerstag bis Sonntag, 09. bis 12. März 2023
  • Deutsche Mannschaftsmeisterschaften U19, 49. Deutsche Mannschaftsmeisterschaften U15
    Freitag bis Sonntag, 28. bis 30. April 2023

Für die Bewerbung gelten folgende Voraussetzungen:

  1. Die jeweilige Ballmarke und -sorte bestimmt der DBV. Der Ausrichter hat ein Vorschlagsrecht. Dieses Vorschlagsrecht ist auf diejenigen Naturfederballmarken/-sorten beschränkt, die vom DBV-Präsidium für die jeweilige Spielsaison zur Benutzung bestimmt werden.
  2. Die Werbung für die jeweilige Veranstaltung obliegt dem Ausrichter. Die Werbung mit der Veranstaltung, insbesondere die Nutzung der Werberechte und Werbemöglichkeiten, ist dem Veranstalter vorbehalten. Die Übertragung der Werberechte und Werbemöglichkeiten wird im Ausrichtervertrag geregelt.
  3. Der jeweiligen Bewerbung sind beizufügen:
    • befürwortende Stellungnahme des betreffenden Badminton-Landesverbandes;
    • Bestätigung des Hallenbetreibers über die Reservierung des Termins in der vorgesehenen Austragungshalle.
  4. Es ist vorab sicherzustellen, dass eine ausreichende Hotelkapazität nicht durch evtl. stattfindende Großveranstaltungen (z.B. Messen) eingeschränkt wird.
  5. Die Musterverträge sowie das Bewerbungsformular zu den o.g. Veranstaltungen stehen auf der DBV-Website zum Download bereit.

Bewerbungen zur Ausrichtung der vorstehenden DBV-Veranstaltungen sind schriftlich, unter Verwendung des Bewerbungsformulars, bis zum 31. Mai 2021 (Posteingang) an die Geschäftsstelle des DBV zu richten inkl. der unter 3a) und b) genannten Nachweise. Anderweitig eingehende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Die DBV-Geschäftsstelle wird die eingehenden Bewerbungen dem Ausschuss für Wettkampfsport zur

Stellungnahme zuleiten. Die Vergabe der Ausrichtung erfolgt durch den 57. Ordentlichen Verbandstag 2021 bzw. das Präsidium.

Wilfried Jörres / Vizepräsident im DBV

 

Änderung der Meldung zu A-Ranglisten (Deutsche Ranglisten) - Zuständigkeit durch Vereine

Der DBV informiert uns über eine Änderung beim DBV-Projekt Jugend-Wettkampfsystem.

Mit der Einführung des DBV-Meldeportals zum 1.1.2020 wurde es möglich, dieses für vereinsweise Meldungen zu Turnieren aller Kategorien A-E in allen LV und Gruppen zu nutzen. Für die A-Kategorie wurde es bislang nicht verwendet, dies ist aber nach Wiederaufnahme des Turnierbetriebs nach der Corona-Pause flächendeckend vorgesehen.

Damit jeder Verein, der Spieler im DBV-Meldeportal melden möchte, dies tun kann, ist jetzt noch folgendes zu tun:

  1. Landesverbände: Die jeweiligen Landesverbände melden dem DBV die Vereine nach, die 2019 oder 2020 dem DBV noch nicht für die Einrichtung der Kennung für das Meldeportal gemeldet wurden.
  2. Vereine der LV: Im November 2019 wurde eine Mail an über 2000 gemeldete Vereine im DBV Verbandsgebiet mit vereinsspezifischen Informationen zur Registrierung am Wettkampfportal verschickt. Im Nachgang haben sich ca. 40% der angeschriebenen Vereine das Passwort angefordert und registriert; das Meldeportal findet (je nach LV bzw. Gruppe) seitdem Verwendung in den Kategorien B-E.
    Da für die A-Kategorie (und weiterhin auch für B-E-Turniere) Meldungen künftig ausschließlich über das Meldeportal möglich sind, werden die Vereine gebeten, die Registrierung am Meldeportal ggf. nachzuholen. Sollte die damalige Registrierungsmail nicht mehr verfügbar oder die darin enthaltene Vereins-Mail-Adresse nicht mehr gültig sein, kann ein Neuversand und eine Änderung der damals hinterlegten E-Mail-Adresse bei Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! angefordert werden.
  3. Für LV und Vereine gilt:
    Damit der gesamte Vorgang en bloc verarbeitet werden kann, werden alle interessierten Vereine gebeten, die Registrierungen bzw. Änderungen bis spätestens zum 31.3.2021 durchzuführen.

Informationen und Anleitung zu Registrierung und Verwendung des DBV-Meldeportals finden sich hier: https://www.badminton.de/der-dbv/jugend-wettkampf/jugendwettkampfsystem-und-bt

Nachstehend finden Sie noch einige Hinweise zum Format der Meldung durch LV oder Vereine:

Format:

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Die zu meldenden Dateien müssen folgende Angaben enthalten.

  • ClubID (Format LV-1234, mindestens 4-stellig, z.B. „01-0146“ oder „02-29139-Fr“)
  • Clubname (Vereinsname des Spielbetriebs)
  • eMail-Adresse

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Mit freundlichen Grüßen
Wilfried Jörres
DBV VP

 

Aus dem Lehrwesen

Ansprechpartner:

Franz Risch

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DBV-Talentscout-Ausbildung 2021

Wer wird der zukünftige Olympiasieger oder die zukünftige Olympiasiegerin im Badminton sein? Der bewegungstalentierte Sechsjährige oder die schüchterne Vierjährige? Wir wissen es nicht. Aber wir können Vereinsstrukturen aufbauen, die die Entwicklung von badmintonspielenden Kindern optimal unterstützen.

Wir wollen interessierten und engagierten Personen vermitteln, wie dieses Vorhaben umgesetzt werden kann. Woran man ein Talent erkennt. Wie und wo man es findet und was zu tun ist, um das Talent zu entwickeln.

Deshalb beginnt im Mai 2021 die Ausbildung zum DBV-Talentscout (08./09. Mai – 12./13. Juni), zum Fachmann/zur Fachfrau in Sachen Talentsuche und Talentförderung. Eine Ausbildung über zwei Wochenenden, und einem Blended Learning Modul, die der SBV gemeinsam mit dem BVRP u. BVR seinen Vereinen anbietet. Mitglieder anderer Landesverbände sind ebenfalls herzlich eingeladen teilzunehmen.

Die Voraussetzungen:

Motivation, an einem Standort im jeweiligen Landesverband ein Talentprojekt einzurichten. Eine Trainerlizenz ist wünschenswert aber NICHT erforderlich.

Die DBV-Leistungen:

Neben der Ausbildung zum Talentscout die begleitende und beratende Betreuung während des Aufbaus des Talentprojektes sowie die Auszeichnung zum DBV-Talentscout bzw. DBV-Talentnest.

Die Leitung der Ausbildung zum DBV-Talentscout hat der ehemalige Bundestrainer Jugend Rainer Diehl inne.

Ziel für uns als Landesverband ist es über das Nachwuchsförderprogramm „Trainer für Vereine“ den Aus- u. Aufbau von DBV-Talentnesten im Saarland zu unterstützen. Wir bezuschussen daher den Ausbildungsgang mit 50% der Lehrgangskosten = 100 €.

Der Antrag ist im Vorfeld des Ausbildungsganges an unseren Lehrwart Franz Risch: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu richten.

 

Aus dem Lehrwesen

Ansprechpartner:

Franz Risch

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Ausschreibung - DBV-Talentscout-Ausbildung 2021 in Mainz

DBV Talentscout 1

DBV Talentscout 2

DBV Talentscout 3

Für die Vereine

 

Ansprechpartner:

   
     

Bewerbung um „Das grüne Band"

Es ist wieder soweit! Ab sofort startet die Bewerbungsphase für „Das Grüne Band für vorbildliche Talentförderung im Verein". Auch 2021 werden wieder 50 Vereine oder Vereinsabteilungen aus den olympischen und nicht-olympischen Spitzenverbänden des Deutschen Olympischen Sportbundes ausgezeichnet, deren sportfachlichen Voraussetzungen zur Förderung erfüllt sind.

Bis zum 31. März 2021 können die Vereine ihre Bewerbung per Mail an Ihren Spitzenverband schicken. Bitte beachten Sie, dass eine bereits ausgezeichnete Vereinsabteilung sich erst im sechsten Jahr nach dem Prämierungsjahr erneut bewerben darf.

Ihre Bewerbung richten Sie im ersten Schritt bitte an Ihren Spitzenverband. Viel Erfolg!

Den ausfüllbaren Bewerbungsbogen 2021 finden Sie unter https://cdn.dosb.de/user_upload/Gruenes_Band/2020_2021/Bewerbung_Das_Gruene_Band_2021_ausfuellbar.pdf.

Weitere Informationen zum grünen Band finden Sie unter https://www.dasgrueneband.com/bewerbung#akkordeon-14798.

 

Gebühren zum Transparenzregister sind rechtens

Die Bundesrepublik Deutschland führt nach § 18 Geldwäschegesetz (GwG) ein Register zur Erfassung und Zugänglichmachung von Angaben über den wirtschaftlich Berechtigten (Transparenzregister). In diesem Register werden nach § 20 Abs. 1 GwG auch die in das Vereinsregister eingetragenen Vereine geführt.

Zwar sind bisher die Vereine in der Regel nicht verpflichtet sind, die in § 19 Abs. 1 (GwG) aufgeführten Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten des Vereins selbst der registerführenden Stelle zur Eintragung in das Transparenzregister mitzuteilen. Denn nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 GwG gilt die Pflicht zur Mitteilung an das Transparenzregister als erfüllt, wenn sich die Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten bereits aus den Dokumenten und Eintragungen ergeben, die elektronisch dem Vereinsregister abrufbar sind.

Davon unbenommen bleibt aber die Pflicht des eingetragenen Vereins zur Zahlung der Gebühren dafür, dass der Verein in dem Transparenzregister geführt wird.

Nach § 24 Abs. 1 GwG erhebt die das Transparenzregister führende Stelle von Vereinigungen nach § 20 GwG, zu denen auch die Vereine und Verbände gehören, für die Eintragung Gebühren. Mit den Aufgaben der registerführenden Stelle, insbesondere mit der Führung des Transparenzregisters, und mit den hierfür erforderlichen Befugnissen wurde durch § 1 der auf der Grundlage des § 25 Abs. 1 GwG erlassenen Transparenzregisterbeleihungsverordnung (TBelV) die Bundesanzeiger Verlag GmbH beliehen.

Zu den Gebühren erließ das Bundesministerium der Finanzen auf der Grundlage des § 24 Abs. 3 GwG die Transparenzregistergebührenverordnung (TrGebV). Nach Nr. 1 des Gebührenverzeichnisses zur TrGebV ist für die Führung des Transparenzregisters jährlich eine Gebühr von 2,50 €, für das Jahr 2017 allerdings nur eine halbe Gebühr, zu zahlen. Damit haben die Vereine und Verbände, sofern sie bereits in 2017 rechtlich existent gewesen sind, für den Zeitraum 2017 bis 2019 eine Gebühr in Höhe von insgesamt 6,25 € zu entrichten.

Mit Wirkung zum 08.01.2020 trat eine neue TrGebV in Kraft. Danach beträgt die Gebühr ab dem Jahr 2020 schon 4,80 € (Nr. 1 des Gebührenverzeichnisses).

Allerdings wurde zusätzlich für Vereine und Verbände in § 4 TrGebV eine Befreiungsmöglichkeit für die Gebührenjahre geschaffen, für die ein steuerbegünstigter Zweck im Sinne der §§ 52 bis 54 AO nachgewiesen und der Antrag rechtzeitig gestellt wurde. Die Verfolgung der steuerbegünstigten Zwecke ist mittels einer Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes nachzuweisen. Dafür müsste die Vorlage des aktuell gültigen Freistellungsbescheides oder der entsprechenden Anlage zum Körperschaftssteuerbescheid genügen.

Wird der Antrag im Laufe eines begonnenen Gebührenjahres gestellt, gilt die Befreiung für das gesamte Gebührenjahr. Allerdings ist eine rückwirkende Befreiung für vor dem Jahr der Antragstellung liegende Gebührenjahre ist nicht möglich.

Der Antrag kann derzeit bei der Bundesanzeiger Verlag GmbH per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) gestellt werden. Bei der Antragstellung muss der Antragsteller den Namen des Vereins oder Verbandes, für den eine Gebührenbefreiung begehrt wird, eindeutig bezeichnen. Dies geschieht am besten unter Angabe des vollständigen und tatsächlich in das Vereinsregister eingetragenen Vereinsnamen unter Angabe des Sitzes.

Auf Anforderung der Bundesanzeiger Verlag GmbH muss der Antragsteller seine Identität sowie seine Berechtigung, für den Verein oder Verband handeln zu dürfen, anhand geeigneter Nachweise belegen. Da ein Verein oder Verband nach § 26 BGB durch seinen Vorstand vertreten wird, kann bei in das Vereinsregister eingetragenen Vereinen der Vorstand seine Vertretungsberechtigung durch Vorlage des Vereinsregisterauszuges belegen. Für den Nachweis der Identität der für den Verein handelnden Person gilt § 3 der Transparenzregistereinsichtnahmeverordnung (§ 4 Abs. 2 Satz 3 TrGebV), weshalb als Identitätsnachweis in der Regel eine Kopie eines gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild des Inhabers enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird, erforderlich ist, aber auch genügt.

Fazit:

Die in das Vereinsregister eingetragenen Vereine und Verbände sind verpflichtet, für ihre Eintragung in das Transparenzregister jährlich eine Gebühr zu zahlen, können aber seit dem Jahr 2020 jährlich die Befreiung von den Gebühren beantragen, wenn sie wegen der Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke als steuerbegünstigt anerkannt sind.

Text: Rechtsanwalt Patrick R. Nessler, St. Ingbert

 

Pressemitteilung: DBLV ermittelt Deutschen Meister 2021 im Turnier-Modus

Pressemeldung DBLV